I. Allgemeines & Geltung dieser AGB | Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (die „AGB“) der GrowthSquare GmbH, FN 540440 s (Landesgericht Salzburg), mit der Geschäftsanschrift in A-5550 Radstadt, Salzburger Straße 24a („GrowthSquare“, „wir“ bzw. „uns“) gelten für die Inanspruchnahme bzw. die Nutzung sämtlicher von GrowthSquare angebotenen Services durch den Kunden (der „Kunde“, „Sie“ bzw. „Ihnen“) sowie für alle zwischen dem Kunden und GrowthSquare geschlossenen Verträge, auch wenn in diesen Verträgen oder in den diesen Verträgen zugrunde liegenden Angeboten nicht ausdrücklich auf diese AGB verwiesen wird. Sofern nicht im Einzelnen ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die AGB ausschließlich und GrowthSquare erkennt abweichende Bedingungen nicht an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich. Unser Schweigen bzw. von uns gesetzte Erfüllungshandlungen gelten nicht als Zustimmung zu allfälligen abweichenden Bedingungen. |
II. Vertragsschluss & Unternehmer-eigenschaft des Kunden | 1. Ein Vertragsverhältnis zwischen GrowthSquare und dem Kunden kommt durch die Annahme dieser AGB durch den Kunden zustande. Die Annahme erfolgt entweder durch Unterzeichnung eines dem Kunden übermittelten Angebots oder im Wege eines Online-Registrierungsprozesses durch das Setzen eines Häkchens oder das Anklicken einer Schaltfläche, womit der Kunde die Kenntnisnahme und vorbehaltlose Zustimmung zu diesen AGB ausdrücklich erklärt, spätestens jedoch durch die tatsächliche Inanspruchnahme bzw. die Nutzung einzelner Services durch den Kunden (das „Datum des Vertragsschlusses“). Angebote von GrowthSquare sowie Informationen, die dem Kunden im Online-Registrierungsprozess zur Verfügung gestellt werden, sind bis zur textförmigen Bestätigung des Auftrags durch GrowthSquare (die „Auftragsbestätigung“) stets als freibleibend und unverbindlich zu betrachten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. 2. Sämtliche von GrowthSquare angebotenen Services richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Die Vorschriften des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sowie des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes (FAGG) sind daher auf das Vertragsverhältnis zwischen GrowthSquare und dem Kunden nicht anwendbar. |
III. Leistungen, Änderungsvorbehalt, Change Requests | 1. GrowthSquare bietet Kunden Cloud-basierte Software-as-a-Service- (SaaS-) Leistungen sowie zugehörige Coaching-Leistungen an (zusammen die „Services“). Der konkrete Inhalt und Umfang sowie Ort und Zeit(raum) der Erbringung einzelner Services ergeben sich aus dem Angebot oder den im Zuge des Online-Registrierungsprozesses zur Verfügung gestellten Informationen. Sofern im Angebot oder im Online-Registrierungsprozess nicht ausdrücklich anders angegeben oder im Einzelnen ausdrücklich anders vereinbart, werden sämtliche Services am Sitz von GrowthSquare erbracht (Erfüllungsort). Sämtliche Fristen und Termine in Angeboten udgl. gelten lediglich als ungefähre Angaben und hängen gegebenenfalls von Vorleistungen bzw. von der Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden ab. 2. GrowthSquare behält sich die jederzeitige Weiterentwicklung (nachträgliche Änderung) von SaaS-Leistungen vor und der Kunde stimmt solchen Änderungen bereits im Voraus zu, sofern die Gesamtheit der vertraglich vereinbarten SaaS-Leistungen dadurch nicht erheblich gemindert oder gänzlich unbrauchbar wird. 3. Der Kunde kann GrowthSquare jederzeit nützliche Verbesserungen der SaaS-Leistungen bzw. Änderungen oder Ergänzungen der Services vorschlagen (der „Change Request“). GrowthSquare ist zu deren Umsetzung nicht verpflichtet, wird diese jedoch binnen angemessener Frist prüfen und dem Kunden ein Angebot zu deren Umsetzung unterbreiten oder die Umsetzung ablehnen. 4. Durch die Annahme eines Angebots zur Umsetzung eines Change Request überträgt der Kunde GrowthSquare unentgeltlich sämtliche ihm aus dem Patent-, Marken-, Muster-, Halbleiterschutz- und Urheberrecht allenfalls zukommenden Immaterialgüterrechte im Zusammenhang mit dem Change Request bzw. verpflichtet sich, für deren unentgeltliche Übertragung durch seine Dienstnehmer, Organe, Berater oder sonst beteiligten Dritten zu sorgen, soweit dies zu dessen Umsetzung und anschließenden kommerziellen Verwertung durch GrowthSquare erforderlich ist und GrowthSquare nimmt diese Übertragung hiermit an. Der Kunde verzichtet weiters ausdrücklich auf jegliche Anmeldung von Schutzrechten (insbesondere auf die Beantragung oder Anmeldung von Patenten, Marken und Mustern) und überträgt diese Rechte unentgeltlich an GrowthSquare. Soweit eine (vollständige) Übertragung bzw. der vollständige Rechtsverzicht im vorstehenden Sinne aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein sollte, räumt der Kunde GrowthSquare hiermit unentgeltlich und mit Rechtswirkung für sich und seine Rechtsnachfolger ein unwiderrufliches, ausschließliches (unter Ausschluss auch des Kunden oder sonstigen Rechteinhabers selbst), zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht an diesen Immaterialgüterrechten ein und verzichtet selbst – soweit rechtlich zulässig – auf jeden Anteil daran (insbesondere auf die Beantragung oder Anmeldung von Patenten, Marken und Mustern) bzw. verpflichtet sich, für deren unentgeltliche Einräumung und den Verzicht auf jeden Anteil daran durch seine Dienstnehmer, Organe, Berater oder sonst beteiligten Dritten zu sorgen, und GrowthSquare nimmt die Einräumung dieser Rechte und den Verzicht darauf hiermit an. Ansprüche von Dienstnehmern des Kunden für die Überlassung von ihnen gemachter Erfindungen im Sinne der §§ 6 ff. Patentgesetz 1970 (PatG) oder für die Einräumung von Nutzungsrechten hinsichtlich solcher Erfindungen bleiben hiervon unberührt; derartige Erfindungen sind GrowthSquare unverzüglich mitzuteilen und zum Aufgriff anzubieten; für den Fall, dass GrowthSquare den Aufgriff solcher Erfindungen erklärt, wird GrowthSquare eine angemessene besondere Vergütung im Sinne von § 8 PatG mit den Dienstnehmern des Kunden gesondert vereinbaren. 5. Sämtliche Rechte an allen im Zuge der Umsetzung hervorgebrachten Arbeitsergebnissen stehen ausschließlich GrowthSquare zu. GrowthSquare behält sich insbesondere das Recht vor, diese Arbeitsergebnisse nach eigenem Ermessen und für eigene Zwecke weiterzuentwickeln, zu nutzen und zu verwerten, insbesondere diese Arbeitsergebnisse und deren Weiterentwicklungen an Dritte zu lizenzieren und Schutzrechte hierfür anzumelden. Das vom Kunden für die Umsetzung eines Change Request gezahlte Entgelt stellt keinen Kaufpreis dar, sondern lediglich eine Priority Fee im Sinne einer Abgeltung der zeitlichen Priorisierung der Entwicklung durch GrowthSquare und dem Kunden wird, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich ein zeitlich auf die Dauer des aktuellen Vertragsverhältnisses beschränktes, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht zur Nutzung dieser Arbeitsergebnisse gemäß den Bestimmungen dieser AGB eingeräumt. Insbesondere erwirbt der Kunde durch seine Mitwirkung im Zuge der Einbringung und Umsetzung eines Change Request keinerlei über die in Punkt IX definierten Nutzungsrechte hinausgehenden Rechte an SaaS-Leistungen. |
IV. System-voraussetzungen & Mitwirkungspflichten | 1. Für einen Zugriff auf SaaS-Leistungen benötigt der Kunde die hierfür erforderliche Hard- und Software, einschließlich Internetverbindung und internetfähiger Endgeräte; diese sind nicht Teil der Services und müssen vom Kunden auf eigene Kosten bereitgestellt werden. Damit GrowthSquare SaaS-Leistungen vollständig und mängelfrei erbringen kann, hat der Kunde eine Internetverbindung mit einer Datenübertragungsrate von zumindest 768 kBit/s (Downstream) sowie die Verwendung der jeweils aktuellsten vom Hersteller veröffentlichten Version des Chrome-, Edge- oder Firefox-Webbrowsers sicherzustellen. 2. Der Kunde stellt GrowthSquare sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen oder nützlichen Informationen und Daten unentgeltlich und ohne gesonderte Aufforderung stets zeitgerecht bzw. unverzüglich nach Kenntniserlangung zur Verfügung. 3. Der Kunde macht gegenüber GrowthSquare eine zentrale Ansprechperson für jegliche mit der Leistungserbringung in Zusammenhang stehende Kommunikation sowie für die Entgegennahme und allfällige Erörterung der Services namhaft. 4. Der Kunde haftet dafür und hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass ihm zugewiesene bzw. von ihm selbst angelegte Benutzerkennungen, die einen Zugriff auf SaaS-Leistungen erlauben, jeweils ausschließlich durch einen einzigen autorisierten Dienstnehmer verwendet werden und die Zugangsdaten nicht an andere Dienstnehmer oder Dritte weitergegeben werden, sowie dass Endgeräte, über die ein Zugriff auf SaaS-Leistungen erfolgt, mit einem vom jeweiligen Hersteller supporteten Betriebssystem betrieben werden und dem aktuellen Stand der Technik entsprechend tagesaktuell durch Virenschutz- und sonstige Präventionsprogramme gegen Angriffe und Kompromittierungen geschützt sind. 5. Über allenfalls auftretende Störungen der Verfügbarkeit oder sonstige Mängel von SaaS-Leistungen oder einzelner darauf basierender Services hat der Kunde GrowthSquare umgehend über das im GrowthSquare Support Center bereitgestellte Kontaktformular zu informieren, sobald ihm solche zur Kenntnis gelangen. |
V. Entgelt- & Zahlungs-bedingungen | 1. Als Gegenleistung für die Services schuldet der Kunde die im Wege des Angebots oder Online-Registrierungsprozesses vereinbarten Entgelte. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto (d.h. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie allfälliger sonstiger Steuern und Gebühren) und in Euro. 2. An- und Einmalzahlungen sowie Pauschalbeträge werden, sofern nicht ausdrücklach anders angegeben, zu 50% unmittelbar mit Datum des Vertragsschlusses und zu 50% unmittelbar nach vollständiger Leistungserbringung zur Zahlung fällig. Bonuszahlungen werden zum vereinbarten Termin fällig. Variable bzw. aufwandsbezogene Entgeltbestandteile werden auf Basis des vereinbarten Preises je Einheit bzw. Stundensatzes monatlich im Nachhinein abgerechnet. Im Fall einer vom Kunden gewünschten Erbringung von Coaching-Leistungen an einem vom Sitz von GrowthSquare verschiedenen Ort sind GrowthSquare die damit verbundenen Kosten und Barauslagen (einschließlich angemessener Reise- und Übernachtungskosten) gegen Vorlage entsprechender Belege zu ersetzen. 3. Alle Preise werden jährlich wertangepasst, erstmals jedoch frühestens nach Ablauf von zwölf (12) Monaten ab dem Datum des Vertragsschlusses. Preisanpassungen erfolgen in dem Ausmaß, das der Veränderung des von der Bundesanstalt Statistik Austria (Statistik Austria) veröffentlichten Index der Verbraucherpreise 2020 (VPI 2020) im Jahresabstand entspricht. Als Basis für die Berechnung werden die jeweils für den Monat Februar des aktuell laufenden sowie des vorangegangenen Kalenderjahres veröffentlichten Indexzahlen herangezogen. Sollte der oben genannte Index nicht mehr veröffentlicht werden, ist ein anderer vergleichbarer Index, wie er von der Statistik Austria oder deren Rechtsnachfolgerin oder einer ähnlichen Institution ermittelt wird, anzuwenden. Preiserhöhungen, die das vorstehend vereinbarte Ausmaß übersteigen, sind dem Kunden mindestens drei (3) Monate im Voraus in Textform anzukündigen. Der Kunde hat in diesem Fall ein binnen dieser Vorankündigungsfrist ausübbares, fristloses Sonderkündigungsrecht in Bezug auf die von der Preiserhöhung betroffenen Services. 4. Rechnungen werden dem Kunden ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail zur Verfügung gestellt und der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung ausdrücklich zu. Alle Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Zustellung ohne Abzüge zur Zahlung per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto fällig, wobei das Rechnungsdatum im Zweifel zugleich als Datum der Zustellung gilt. Allfällige Einwendungen gegen Rechnungen sind bei sonstigem Anspruchsverlust binnen derselben Frist geltend zu machen. 5. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen im Ausmaß von 6% p.a. zuzüglich der Kosten des Inkassobüros. Darüber hinaus ist GrowthSquare bei qualifiziertem Zahlungsverzug (das ist ein trotz einmaliger Mahnung samt Nachfristsetzung fortbestehender Zahlungsverzug) zum Vertragsrücktritt und zur sofortigen Einstellung aller Services berechtigt. 6. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit solchen Gegenforderungen berechtigt, deren Rechtmäßigkeit von GrowthSquare schriftlich ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurde. Jedes Zurückbehaltungsrecht des Kunden am vertraglich geschuldeten Entgelt ist ausgeschlossen. |
VI. Gewährleistung | 1. GrowthSquare gewährleistet nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, dass die Services der Leistungsbeschreibung entsprechen und nicht mit Mängeln behaftet sind, welche die bestimmungsgemäße Verwendung nicht bloß unerheblich einschränken oder aufheben; dies jedoch nach Maßgabe nachfolgender Beschränkungen: 2. Die Services werden in diesen AGB und dem Angebot oder durch die im Zuge des Online-Registrierungsprozesses bereitgestellten Informationen abschließend beschrieben und der Kunde kann aus sonstigen Angaben, sei es auf Websites, in gedruckten Broschüren oder sonstigen Produkt- und Werbeunterlagen, keinerlei Ansprüche, Leistungszusagen, Garantien oder sonstige Rechte ableiten. 3. Hinsichtlich Coaching-Leistungen schuldet GrowthSquare lediglich ein Bemühen und gibt keine Garantien oder Erfolgszusagen ab und übernimmt keine Haftung für einen bestimmten Erfolg; insbesondere gewährleistet GrowthSquare nicht die technische oder organisatorische Umsetzbarkeit oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg empfohlener Maßnahmen. Dem Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen und Muster jeglicher Art dienen lediglich als Anschauungsmaterial und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit der darin gemachten Angaben. 4. Hinsichtlich SaaS-Leistungen strebt GrowthSquare einen durchgehend störungsfreien Betrieb an, kann jedoch nach aktuellem Stand der Technik eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit nicht gewährleisten. Unterbrechungen der Verfügbarkeit können insbesondere resultieren aus geplanten oder ungeplanten Updates oder Wartungsarbeiten sowie aus Störungen der IT-Infrastruktur von GrowthSquare oder deren Sub-Auftragnehmern. Zum Schutz vor Datenverlust und zur Sicherstellung des jederzeitigen Datenzugriffs bzw. der ununterbrochenen Datenverfügbarkeit ist der Kunde zur laufenden Sicherung (Export) der von ihm verarbeiteten Daten verpflichtet; GrowthSquare übernimmt keine Haftung für die vorübergehende Unterbrechung der Verfügbarkeit oder den dauerhaften Verlust von Daten. 5. Mängel im Sinne der Gewährleistung sind vom Kunden bei sonstigem Anspruchsverlust umgehend über das im GrowthSquare Support Center bereitgestellte Kontaktformular zu melden und von GrowthSquare binnen angemessener Frist zu beheben. 6. Nicht als Mangel im Sinne der Gewährleistung gelten geplante Updates oder Wartungsarbeiten sowie jegliche Fehler, Störungen, Ausfälle oder Schäden an Software oder Hardware, deren Ursache außerhalb der Sphäre oder Kontrolle von GrowthSquare liegt, insbesondere Höhere Gewalt, sowie jegliche Fehler, Störungen, Ausfälle oder Schäden an Software oder Hardware, deren Ursache innerhalb der Sphäre des Kunden oder ihm zuzurechnender Dritter liegt, insbesondere Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisungen, unsachgemäße Bedienung, bestimmungswidrige Verwendung oder Verwendung inkompatibler Schnittstellen oder Parameter sowie jegliche Vornahme von Änderungen oder Reparaturen an Software oder Hardware durch nicht von GrowthSquare autorisiertes Personal. 7. Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung oder sonstiger Anspruchsgrundlagen des Leistungsstörungsrechts verjähren binnen sechs (6) Monaten ab Leistungserbringung; die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trifft stets diejenige Partei, welche sich darauf beruft; § 1298 ABGB ist ausgeschlossen. |
VII. Haftung | 1. GrowthSquare haftet lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte direkte Schäden, die im Zusammenhang mit einem derartigen Vertrag typischerweise vorhersehbar sind, sodass insbesondere für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden, reine Vermögensschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Umsatz, Firmenwert oder unterbliebene Einsparungen, nicht gehaftet wird. 2. Sofern nach dem vorstehenden Absatz eine Haftung von GrowthSquare dem Grunde nach besteht, ist diese betragsmäßig je Schadensfall auf a) EUR 10.000,00 oder b) die Summe der in den vergangenen zwölf (12) Monaten vom Kunden gemäß Punkt V gezahlten Nettoentgelte beschränkt, wobei der höhere Betrag maßgebend ist. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe aller Ansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen oder mehreren Handlungen, die zueinander in einem sachlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen, ergeben. 3. Die vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden sowie Schäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes. 4. GrowthSquare haftet nicht für Verzug, Nicht- oder Schlechterfüllung vereinbarter Services und daraus etwa resultierende Schäden, wenn diese als Folge eines Ereignisses eintreten, welches außerhalb der zumutbaren Kontrolle von GrowthSquare liegt, insbesondere Naturkatastrophen, extreme Wetterbedingungen, Überschwemmungen, Blitzschlag, Explosionen, Feuer, Seuchen, Pandemien, Aufruhr, Krieg oder militärische Operationen, nationale oder lokale Notsituationen, Akte der Regierung, Import-, Export- oder Transitverbote, wirtschaftliche Streitigkeiten oder Sanktionen jeglicher Art, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, Einstürze, Störungen von Verkehrs-, Strom- oder Kommunikationssystemen oder -netzen, Störungen von Systemen oder Geräten Dritter sowie jede vorsätzliche oder fahrlässige Handlung oder Unterlassung einer Person oder Stelle, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von GrowthSquare liegt, einschließlich der Nicht- bzw. Schlechtleistung durch Vorlieferanten oder Sub-Auftragnehmer (die „Höhere Gewalt“). 5. Ansprüche aus dem Titel des Schadenersatzes verjähren binnen zwölf (12) Monaten ab Kenntnis; die Beweislast für das Vorliegen eines Schadens sowie von Verschulden trifft stets diejenige Partei, welche sich darauf beruft; § 1298 ABGB ist ausgeschlossen. 6. Soweit die Haftung von GrowthSquare nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für deren persönlich haftende Organe und Arbeitnehmer. |
VIII. Subauftragnehmer | GrowthSquare ist berechtigt, sich zur Erbringung einzelner oder aller Services eines oder mehrerer Sub-Auftragnehmer zu bedienen. Auch in diesem Fall bleibt GrowthSquare dem Kunden für die Erfüllung direkt verantwortlich. |
IX. Immaterialgüter-rechte | 1. GrowthSquare oder deren Lizenzgebern stehen alle Rechte an den Services zu, insbesondere alle aus dem Patent-, Marken-, Muster-, Halbleiterschutz- oder Urheberrecht ableitbaren Immaterialgüterrechte, einschließlich Rechte bzw. Rechtsansprüche an bzw. aus Patenten, Patentanträgen, Marken, Markenanmeldungen, Mustern, Warenzeichen, urheberrechtlich geschützten Werken, Algorithmen, Software (in jeder Form, gleich ob als Quellcode oder ausführbarer Code), Protokollen, Konfigurationen, Spezifikationen, Architekturen, Schaltbildern, (Programm- bzw. Programmier-) Schnittstellen, Datenbeständen, Datenerhebungen, Diagrammen, URLs, Websites, Erfindungen, Vorrichtungen, Verfahren und Prozessen (gleich ob patentierbar oder nicht), Know-how, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen geschützten Informationen oder Vertraulichen Informationen. 2. Dem Kunden wird, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich ein zeitlich auf die Dauer des Vertragsverhältnisses beschränktes, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der SaaS-Leistungen gemäß den Bestimmungen dieser AGB eingeräumt. Der Kunde erwirbt keinerlei über das bloße Nutzungsrecht an solchen SaaS-Leistungen hinausgehenden Immaterialgüter- oder sonstigen Rechte an den Services und ist auch nicht befugt, sein Nutzungsrecht auf Dritte zu übertragen oder zu lizenzieren oder Dritten auf irgendeine Weise Zugriff darauf zu gewähren (z.B. durch Weitergabe oder Überlassung von Zugangsdaten). 3. Der Kunde ist in Hinblick auf die Services nicht berechtigt, (i) diese Dritten zu überlassen oder zur Verfügung zu stellen, (ii) von diesen abgeleitete Werke herzustellen, (iii) diese teilweise oder zur Gänze zu kopieren, (iv) diese mit dem Ziel der Entwicklung von Konkurrenzprodukten rückzuentwickeln oder Änderungen oder Weiterentwicklungen selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen. |
X. Geheimhaltung, Referenzkunden-nennung & Datenschutz | 1. GrowthSquare und dem Kunden ist bewusst, dass die im Rahmen der Anbahnung oder Erfüllung des Vertragsverhältnisses ausgetauschten Informationen und Daten unter Umständen sensibel sein bzw. ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis (die „Vertraulichen Informationen“) der offenlegenden Vertragspartei darstellen können. 2. Als Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung gelten alle Informationen, welche bei objektiver Betrachtung unter Unternehmern üblicherweise als solche zu gelten haben, unabhängig davon, ob diese Informationen als geheim oder vertraulich gekennzeichnet sind oder auf welche Weise und über welche Medien sie der empfangenden Partei offengelegt oder bekannt geworden sind oder worin diese Informationen verkörpert sind; dies gilt insbesondere für alle Daten und Informationen zu den Services, einschließlich von (Zugangsdaten zu) SaaS-Leistungen, sowie für sämtliches diesbezügliches Know-how. 3. GrowthSquare und der Kunde verpflichten sich daher, alle ihnen im Zuge der Anbahnung oder Erfüllung des Vertragsverhältnisse offengelegten oder bekannt gewordenen Vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck der gegenseitigen Vertragserfüllung zu verwenden und Vertrauliche Informationen im Übrigen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit diese nicht nachweislich a) öffentlich bekannt, b) dem aktuellen Stand der Technik zuzurechnen oder c) auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offenzulegen sind. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für die Dauer von weiteren drei (3) Jahren nach dessen Beendigung aus welchem Grund auch immer. 4. Wurde zwischen GrowthSquare und dem Kunden eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung (das „NDA“) geschlossen, so gelten die Bestimmungen des NDA. 5. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind jedoch weder die vorstehenden Absätze noch ein allenfalls zwischen GrowthSquare und dem Kunden geschlossenes NDA so auszulegen, dass auch über die Tatsache des Bestehens einer Geschäftsbeziehung Stillschweigen vereinbart worden wäre. Der Kunde erklärt daher seine jederzeit widerrufliche Zustimmung, unter Verwendung seines Namens (Firmenwortlaut und Logo) samt Sitz und Tätigkeitsbereich als Geschäftspartner (Referenzkunde) zu Marketing-Zwecken von GrowthSquare benannt zu werden. Diese Erlaubnis ist zeitlich auf die Dauer des Bestehens einer Geschäftsbeziehung zwischen GrowthSquare und dem Kunden beschränkt, im Übrigen jedoch sowohl räumlich als auch inhaltlich unbeschränkt. Sie erstreckt sich insbesondere aber nicht ausschließlich auf jede Form medialer Berichterstattung, Pressemitteilungen, Veröffentlichung von Text-, Bild-, Ton- oder Videoaufzeichnungen auf welchem Wege auch immer, Artikel in eigenen oder fremden Druckwerken, Berichterstattung oder Kommentierung in Sozialen Medien, auf Homepages udgl. 6. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch GrowthSquare werden über die Datenschutzmitteilung auf unserer Website zur Verfügung gestellt. Soweit im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung der SaaS-Leistungen personenbezogene Daten durch GrowthSquare im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, geschieht dies zum Zweck der Erfüllung des Vertragsverhältnisses und auf der Grundlage der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie auf Basis des zwischen GrowthSquare und dem Kunden geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrages, welcher einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet und zugleich mit diesen in Kraft tritt, ohne dass es hierfür einer gesonderten Erklärung bedarf. |
XI. Vertragsdauer & -beendigung | 1. Das Vertragsverhältnis zwischen GrowthSquare und dem Kunden beginnt mit dem Datum des Vertragsschlusses (siehe Punkt II). Allfällige Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsrechte ergeben sich aus dem Angebot oder den im Online-Registrierungsprozess bereitgestellten Informationen. Sofern im Angebot oder im Online-Registrierungsprozess nicht ausdrücklich anders angegeben oder im Einzelnen ausdrücklich anders vereinbart, gelten hinsichtlich SaaS-Leistungen eine zwölf- (12) -monatige Mindestvertragslaufzeit und eine drei- (3) -monatige Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres für beide Parteien als vereinbart. 2. Das Recht jeder Partei, das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden, bleibt hiervon unberührt. |
XII. Schluss-bestimmungen | 1. Diese AGB und das zwischen GrowthSquare und dem Kunden bestehende Vertragsverhältnis unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und von UN-Kaufrecht. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB oder dem zwischen GrowthSquare und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnis, einschließlich von Streitigkeiten über deren Anwendbarkeit, Gültigkeit oder Zustandekommen, ist der Sitz von GrowthSquare. 2. Diese AGB und das Angebot oder die im Zuge des Online-Registrierungsprozesses bereitgestellten Informationen beinhalten sämtliche zwischen GrowthSquare und dem Kunden bestehenden Vereinbarungen in Bezug auf das Vertragsverhältnis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sondervereinbarungen (Änderungen oder Ergänzungen zu diesen AGB) bedürfen ausnahmslos der Textform; dasselbe gilt für sämtliche Mitteilungen und Willenserklärungen (z.B. Kündigungen, Mängelrügen, Nachfristsetzungen, Zustimmungen, Einwände gegen Rechnungen, Verzichte etc.) einer Partei im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Die Unterzeichnung von Angeboten durch den Kunden kann sowohl handschriftlich oder qualifiziert digital als auch in einfacher elektronischer Form erfolgen und die solcherart unterzeichneten Angebote können sowohl postalisch als auch per E-Mail übermittelt werden. 3. GrowthSquare behält sich vor, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden oder einzelne Rechte und Pflichten daraus jederzeit ohne Zustimmung des Kunden auf verbundene Unternehmen sowie – insbesondere im Rahmen einer Veräußerung des Unternehmens oder von Teilen desselben – auf sonstige Dritte zu übertragen und der Kunde stimmt dem bereits jetzt ausdrücklich zu und verzichtet auf ein ihm hiergegen allenfalls zustehendes Widerspruchsrecht, sofern wichtige objektive Interessen des Kunden dem nicht entgegenstehen. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis mit GrowthSquare oder einzelne oder alle Rechte und Pflichten daraus nur mit vorheriger Zustimmung durch GrowthSquare auf Dritte (einschließlich verbundener Unternehmen) übertragen. 4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche, die dieser Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt. |
Stand: Dezember 2023